Schotterflächen mit ein paar einsamen Grünpflanzen sind das Gegenteil eines lebendigen, naturnahen Gartens und haben zahlreiche Nachteile:
Schottergärten sind biologisch tot – über und unter der Erde. Schmetterlinge, Vögel und Igel finden hier weder Nahrung noch Unterschlupf.
Schottergärten sind schlecht für das Klima in Ihrer Kommune. Sie heizen sich im Sommer auf, binden keinen Feinstaub und produzieren keinen Sauerstoff.
Schottergärten machen mehr Arbeit als viele vermuten. Wenn der Schotter nicht aufwendig sauber gehalten wird, wird er grün und sieht schnell ungepflegt aus.
Schottergärten verstoßen gegen die Landesbauordnung (§ 9) und das Landesnaturschutzgesetz (§ 21a). Vorgeschrieben sind Grünflächen zwischen der Bebauung – keine Grauflächen!
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit Beschluss vom 17.01.2023 alle Schottergärten rückwirkend ab 1995 für illegal erklärt.